ETAT

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Verbandsbeiträge ab 1. Januar 2025

 

Kat.

Beitrag TBOE

Beitrag STV

Beitrag SVK

Total

Turnende Erwachsene ab 17. Altersjahr

1 - 7

9.00

45.00

3.00

57.00

Mitglieder mit Lizenz eines anderen Sportverbandes*

8 - 9

9.00

17.00

3.00

29.00

Passivmitglieder

10

0.00

0.00

0.00

0.00

Nichtturnende Ehrenmitglieder

11

0.00

0.00

0.00

0.00

Kinder- und Jugendliche bis und mit 16. Altersjahr

12 - 15

1.50

13.50

2.50

17.50

Vereinspauschale

 

100.00

   

100.00

Mitgliederkategorien 

01 Aktive Turner | 02 Männer | 03 Senioren | 04 Aktive Turnerin | 05 Frauen | 06 Seniorin | 07 Turnendes Ehrenmitglied | 08 Turner Lizenz anderer Sportverband | 09 Turnerin Lizenz anderer Sportverband | 10 Passivmitglied | 11 Nichtturnendes Ehrenmitglied | 12 Knaben/Jugend | 13 Mädchen/Jugend | 14 Kinderturnen | 15 Muki/Vaki/Elki    

Allgemeines  

  • Turnende Erwachsene (Kategorien 1 – 9/28) und Jugendliche (Kategorien 12 +13/29) müssen in der STV-Admin namentlich erfasst werden. Nichtturnende Erwachsene (Kategorien 10+11) und Muki- und Kitu-Kinder (Kategorien 14 +15) können numerisch eingegeben werden. Es steht den Vereinen aber auch frei, diese namentlich zu erfassen.
  • Bei den Kategorien (1–9/28) müssen alle Mitglieder gemeldet werden, welche turnen bzw. sich aktiv am Turnprogramm beteiligen. Die Kategorien «Beitragsbefreite», «turnende Freimitglieder» und «Funktionäre» werden automatisch in der Kategorie «Aktive Turner (1)» mitgezählt.
  • Turnende, welche einen Leistungssportausweis für die STV-Spitzensportarten Kunstturnen, Rhythmische Gymnastik und Trampolinturnen lösen müssen, sind durch ihren Stammverein je nach Alter ebenfalls in der Kategorien 1, 4, 12 oder 13 zu erfassen. Die Leistungssportausweise werden auf der Geschäftsstelle des STV durch die Abteilung Spitzensport ausgestellt. Bei Bedarf werden Korrekturen vorgenommen.
  • Numerisch erfasste Mitgliederbestände der Kategorien 10, 11, 14 + 15 müssen mit „speichern“ registriert werden. Falls die Mitgliederbestände in diesen Kategorien ggü. dem Vorjahr unverändert geblieben sind, ist trotzdem mit „speichern“ zu bestätigen, somit ist ein neues Berechnungs-Datum ersichtlich.
  • Neue Turnerinnen und Turner müssen spätestens ab dem 3. Besuch in der STV-Admin erfasst werden (2 Schnuppertraining sind bei der SVK integriert). Die Mitgliederbeiträge werden erst per Stichtag verrechnet. Bei der SVK sind sie jedoch ab Erfassung versichert.
  • Leiterinnen und Leiter müssen als turnende Erwachsene in der entsprechenden Kategorie gemeldet werden, auch wenn diese Personen nur leiten und nicht aktiv im Verein mitturnen. Nur so sind diese Leiterpersonen versichert und können kostenlos an den Kursen teilnehmen.
  • Vereinsmitglieder, welche nur als Richter im Einsatz stehen, sind als aktive Mitglieder zu registrieren. Der Besuch von Richterkursen ist für Teilnehmende, welche im Besitz einer gültigen STV-Mitgliederkarte sind kostenlos. Passiv- und Nichtmitglieder müssen bei Kursen eine Teilnahmegebühr bezahlen.

Stichtag

  • Das ETAT wird jeweils am 10. Mai um 08:00 Uhr abgelesen.
  • Die Zahlen bilden die Grundlage für die laufende Verbandsrechnung.

NEUERUNGEN AB 2025

  • Der Schweizerische Turnverband (und dadurch auch die Verbände) verzichtet künftig auf die Abgrenzung von Doppelmitgliedern (Mitgliedschaft in mehreren Turnvereinen).
  • Auch wird ab dem 1. Januar 2025 die STV-Mitgliedschaft eingeführt. Die STV-Mitgliedschaft ist eine Jahresmitgliedschaft und Etat relevante Beitragskategorien (Kategorien, die eine Beitragszahlung an Kantonalverband/STV erfordern) können erst nach 12 Monaten ab Erfassungsdatum wieder gelöscht werden.
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