ETAT
Verbandsbeiträge ab 1. Januar 2024
Kat. |
Beitrag TBOE |
Beitrag STV |
Beitrag SVK |
Total |
|
Turnende Erwachsene ab 17. Altersjahr |
1 - 7 |
9.00 |
45.00 |
3.00 |
57.00 |
Mitglieder mit Lizenz eines anderen Sportverbandes* |
8 - 9 |
9.00 |
17.00 |
3.00 |
29.00 |
Passivmitglieder |
10 |
0.00 |
0.00 |
0.00 |
0.00 |
Nichtturnende Ehrenmitglieder |
11 |
0.00 |
0.00 |
0.00 |
0.00 |
Kinder- und Jugendliche bis und mit 16. Altersjahr |
12 - 15 |
1.50 |
13.50 |
2.50 |
17.50 |
Vereinspauschale |
100.00 |
100.00 |
Mitgliederkategorien
01 Aktive Turner | 02 Männer | 03 Senioren | 04 Aktive Turnerin | 05 Frauen | 06 Seniorin | 07 Turnendes Ehrenmitglied | 08 Turner Lizenz anderer Sportverband | 09 Turnerin Lizenz anderer Sportverband | 10 Passivmitglied | 11 Nichtturnendes Ehrenmitglied | 12 Knaben/Jugend | 13 Mädchen/Jugend | 14 Kinderturnen | 15 Muki/Vaki/Elki
Allgemeines
- Turnende Erwachsene (Kategorien 1 – 9/28) und Jugendliche (Kategorien 12 +13/29) müssen in der STV-Admin namentlich erfasst werden. Nichtturnende Erwachsene (Kategorien 10+11) und Muki- und Kitu-Kinder (Kategorien 14 +15) können numerisch eingegeben werden. Es steht den Vereinen aber auch frei, diese namentlich zu erfassen.
- Bei den Kategorien (1–9/28) müssen alle Mitglieder gemeldet werden, welche turnen bzw. sich aktiv am Turnprogramm beteiligen. Die Kategorien «Beitragsbefreite», «turnende Freimitglieder» und «Funktionäre» werden automatisch in der Kategorie «Aktive Turner (1)» mitgezählt.
- Turnende, welche einen Leistungssportausweis für die STV-Spitzensportarten Kunstturnen, Rhythmische Gymnastik und Trampolinturnen lösen müssen, sind durch ihren Stammverein je nach Alter ebenfalls in der Kategorien 1, 4, 12 oder 13 zu erfassen. Die Leistungssportausweise werden auf der Geschäftsstelle des STV durch die Abteilung Spitzensport ausgestellt. Bei Bedarf werden Korrekturen vorgenommen.
- Erwachsene und Jugendliche Mitglieder, welche in mehreren Vereinen oder Riegen eines Vereins aktiv sind, müssen den STV-Beitrag und die SVK-Prämie nur einmal bezahlen. Es können beide Mitgliedschaften erfasst werden. Die Vereine haben die Verbände darüber zu informieren, bei welchem Verein die betreffenden Turnenden gezählt werden sollen. Eine Regelung unter den jeweiligen Vereinen ist bilateral zu treffen.
- Numerisch erfasste Mitgliederbestände der Kategorien 10, 11, 14 + 15 müssen mit „speichern“ registriert werden. Falls die Mitgliederbestände in diesen Kategorien ggü. dem Vorjahr unverändert geblieben sind, ist trotzdem mit „speichern“ zu bestätigen, somit ist ein neues Berechnungs-Datum ersichtlich.
- Neue Turnerinnen und Turner müssen spätestens ab dem 3. Besuch in der STV-Admin erfasst werden (2 Schnuppertraining sind bei der SVK integriert). Die Mitgliederbeiträge werden erst per Stichtag verrechnet. Bei der SVK sind sie jedoch ab Erfassung versichert.
- Leiterinnen und Leiter müssen als turnende Erwachsene in der entsprechenden Kategorie gemeldet werden, auch wenn diese Personen nur leiten und nicht aktiv im Verein mitturnen. Nur so sind diese Leiterpersonen versichert und können kostenlos an den Kursen teilnehmen.
- Vereinsmitglieder, welche nur als Richter im Einsatz stehen, sind als aktive Mitglieder zu registrieren. Der Besuch von Richterkursen ist für Teilnehmende, welche im Besitz einer gültigen STV-Mitgliederkarte sind kostenlos. Passiv- und Nichtmitglieder müssen bei Kursen eine Teilnahmegebühr bezahlen.
Ausnahmen
- Bei Mitgliedern, welche in einem STV-Verein und einem SATUS oder SVKT-Verein Doppelmitglied sind, wird der Beitrag dem SVKT oder SATUS Verein nicht verrechnet.
-
Bei überkantonalen Doppelmitgliedschaften wird der Beitrag dem Turnverband des jeweiligen Wohnkantons verrechnet.
Doppelmitglieder
Mitglieder, welche in zwei Vereinen sind, müssen den STV- / + TBOE-Beitrag und die SVK-Prämie nur 1 x bezahlen. Sie sind in der STV-Admin in jedem Verein unter der gleichen Mitglieder-Nummer zu erfassen. Anschliessend muss eine entsprechende Meldung mittels Formular Doppelmitglieder an die Geschäftsstelle TBOE gemacht werden. In der STV-Admin kann unter „Bericht / Doppelmitgliedschaften“ eine Übersicht abgerufen werden.
ACHTUNG
Sofern vom Verein nicht explizit eine andere Verrechnung gewünscht wird, wird der Beitrag je zur Hälfte dem Stammverein und zur Hälfte dem Zweitverein verrechnet! Bestimmungen:
- Es wird der tiefere Beitrag abgezogen z.B. Meldung Mitglied als «aktiver Turner» und «Turner mit Lizenz eines anderen Sportverbandes» = Abzug Beitrag «Turner mit Lizenz eines anderen Sportverbandes».
- Bei Mitgliedern, welche in einem STV-Verein und einem Verein unseres Partnerverbandes SATUS sind, wird der Beitrag beim Partnerverband SATUS nicht verrechnet.
- Bei überkantonalen Doppelmitgliedschaften wird der Beitrag dem Wohnkantonalturnverband verrechnet.