Sportfonds
Sportfonds Gesuche
Beiträge können an kantonalbernische Sportvereine, Sportverbände und gemeinnützige Organisationen, deren Zweck der Sport ist und an Gemeinden ausgerichtet werden.
- Wichtige zusätzliche Informationen zu den Grundsätzen der Beitragsgewährung sind im Praxisleitfaden Sportfonds erläutert.
- Der Bernjurassische Rat (BJR) hat eine "Conception de politique du sport" erlassen mit einzelnen abweichenden Bestimmungen zum Sportfonds Kanton Bern, die für den berner Jura gelten. Mehr dazu hier.
- Vorlage Fristverlängerungsgesuch -> Der Antrag um Fristverlängerung hat bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung beim Generalsekretariat der Sicherheitsdirektion einzugehen (Datum Poststempel).
- Rechtliche Grundlagen: Kantonales Geldspielgesetz KGSG und Kantonale Geldspielverordnung KGSV.