Sportfonds

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Sportfonds Gesuche

Beiträge können an kantonalbernische Sportvereine, Sportverbände und gemeinnützige Organisationen, deren Zweck der Sport ist und an Gemeinden ausgerichtet werden.

  • Wichtige zusätzliche Informationen zu den Grundsätzen der Beitragsgewährung sind im Praxisleitfaden Sportfonds erläutert.
  • Der Bernjurassische Rat (BJR) hat eine "Conception de politique du sport" erlassen mit einzelnen abweichenden Bestimmungen zum Sportfonds Kanton Bern, die für den berner Jura gelten. Mehr dazu hier
  • Vorlage Fristverlängerungsgesuch -> Der Antrag um Fristverlängerung hat bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung beim Generalsekretariat der Sicherheitsdirektion einzugehen (Datum Poststempel).
  • Rechtliche Grundlagen: Kantonales Geldspielgesetz KGSG und Kantonale Geldspielverordnung KGSV.
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