Braucht es in Sportvereinen eine obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG?

Nachdem die Suva festgestellt hat, dass sie häufig für Freizeitunfälle zahlt, welche eigentlich Berufsunfälle sind, hat diese ihre Praxis verschärft und wird künftig bei Sportunfällen die Zuständigkeit der Versicherung genauer abklären.


Grundsätzlich gilt: Leiterentschädigungen über CHF 2‘300.00 müssen über die AHV abgerechnet werden und erfordern somit auch den Abschluss einer Berufsunfallversicherung. Aber: Vereine, welche mindestens einen Arbeitnehmer mit einem jährlichen Entgelt von über CHF 2‘300.00 beschäftigen, sind verpflichtet, für alle Angestellten eine UVG-Versicherung abzuschliessen. Bitte beachte beiliegendes Merkblatt mit allen detaillierten Informationen.

⇒ Der TBOE empfiehlt eine Überprüfung im eigenen Verein, damit unliebsame Überraschungen ausbleiben!

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